Rechte und Pflichten der Passagiere

Gemäß Gesetz 92/2007 - Gesetz über den öffentlichen Nahverkehr und Gemeindratsbeschluss 127/2019.

Hier sind die wichtigsten Rechte der Fahrgäste:

  1. Das Recht, den öffentlichen Nahverkehr frei und ohne Diskriminierung zu benutzen;
  2. Das Recht auf Zugang zu Informationen über die Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs. Die lokalen Behörden der öffentlichen Verwaltung oder die Vereine für die innergemeinschaftliche Entwicklung sind verpflichtet, Informationen über die Indikatoren für die Qualität der Dienstleistungen, die Tarifstruktur und die Vertragsklauseln bereitzustellen, die im öffentlichen Interesse liegen;
  3. Zugang zu Entscheidungen des Gemeinderats oder der Vereine für die innergemeinschaftliche Entwicklung über den öffentlichen Nahverkehr, die Ihnen mitgeteilt werden sollen;
  4. Das Recht, die Entscheidungen des Gemeinderats oder des Rates der Vereine für die innergemeinschaftliche Entwicklung anzufechten, nach Bedarf, um einen direkten oder indirekten Schaden, der durch diese Entscheidungen verursacht wurde, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verhindern oder zu beheben;
  5. Das Recht, laut Gesetz, Schadenersatzzahlungen und Entschädigungen zu verlangen und zu bekommen, für Schäden, die ihnen von Verkehrsunternehmern oder zugelassenen Verkehrsunternehmen unter Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Verwaltungsverträgen entstanden sind;
  6. Das Recht, die örtlichen Behörden der öffentlichen Verwaltung oder die Vereine für die innergemeinschaftliche Entwicklung über festgestellte Mängel bei der Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs zu informieren und Lösungen vorzuschlagen;
  7. Das Recht, bei der Ausarbeitung und Verabschiedung von Entscheidungen, Strategien und Vorschriften für den öffentlichen Nahverkehr direkt oder über einen Vertreter einer Nichtregierungsorganisation konsultiert zu werden;
  8. Laut der geltenden Gesetzgebung können einige Personenkategorien (natürliche Personen) eine Reihe Erleichterungen bezüglich der Zahlung des öffentlichen Verkehrsmitteldienstes genießen.

Hier sind die wichtigsten Pflichten der Passagiere:

  1. Passagiere müssen im Besitz einer gültigen Fahrkarte oder eines anderen gesetzlich festgelegten Transportdokuments sein;
  2. Passagiere müssen den Preis der gültigen Reisetitel für die von ihnen unternommenen Fahrten bezahlen;
  3. Passagiere müssen für die erbrachten/ausgeführten Dienstleistungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag innerhalb der festgelegten Frist eine fällige Zahlung leisten;
  4. Fahrgäste dürfen die Güter, die zu den öffentlichen oder privaten Verkehrssystemen gehören, nicht beschädigen;
  5. Fahrgäste müssen ein anständiges Verhalten gegenüber dem Personal der Leistungserbringer und anderen Fahrgästen an den Tag legen.
  6. Den Kontrolleuren, wenn diese eine Unregelmäßigkeit feststellen, die persönlichen Identifizierungsdokumente, d. h. den Personalausweis, die Identitätskarte oder andere Dokumente, anhand deren personenbezogene Daten ermittelt werden können, vorzulegen; andernfalls gehen sie mit der Kontrollstelle zur Identifizierung zu den zuständigen Behörden.

Haftung und Sanktionen

(Gemäß Gemeinderatsbeschluss 127/2019 - über den öffentlichen Personennahverkehr)

  1. Die Blockierung der Türen der Verkehrsmittel ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe zwischen 100 Lei und 300 Lei bestraft;
  2. Der Transport von Vögeln, lebenden Tieren, Ballen, sperrigen Gegenständen und Gepäck, Fenstern oder Spiegeln sowie entzündlichen und explosiven Materialien ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe zwischen 200 Lei und 400 Lei bestraft;
  3. Das Rauchen, Spucken, Essen von Samen und Eiscreme sowie das Werfen von Papieren und Resten jeglicher Art in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe zwischen 100 Lei und 300 Lei bestraft;
  4. Das Singen, die lauten Geräusche, die Beleidigung der Reisenden, Kontrolleuren und Bediensteten des öffentlichen Verkehrs ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe zwischen 300 Lei und 500 Lei bestraft;
  5. Das Führen von Gesprächen mit dem Fahrer des Transportmittels während des Fahrens ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe zwischen 100 Lei und 300 Lei bestraft;
  6. Wenn man ohne berechtigten Grund den Bus zwischen den Haltestellen anhaltet oder seine Route ändert, durch Unbefugte oder Personen, die dieses Recht gesetzlich nicht besitzen, gilt das als Straftat und wird mit einer Geldstrafe zwischen 400 Lei und 600 Lei bestraft;
  7. Die Degradierung der Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs sowohl während der Fahrt als auch in den Haltestellen in irgendeiner Weise ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 Lei und 700 Lei bestraft;
  8. Der Transport von Hunden in den öffentlichen Verkehrsmitteln, ohne Nachweis von Impfungen, Leine und Maulkorb ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe zwischen 200 Lei und 400 Lei bestraft;
  9. Wenn man Lebensmittel in den öffentlichen Verkehrsmitteln konsumiert und dabei die anderen Mitfahrer stört, ist das eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe zwischen 100 Lei und 300 Lei bestraft;
  10. Der Konsum von Alkohol ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe zwischen 400 Lei und 600 Lei bestraft;
  11. Das Mitnehmen von fremden Personen in der Fahrerkabine ist eine Straftat und wird mit einer Geldstrafe zwischen 100 Lei und 300 Lei bestraft;
  12. Das Reisen auf den Treppen und Schutzplanken öffentlicher Verkehrsmittel sowie das Ein-/Aussteigen während des Fahrens und das Aufzwingen der Türen stellt eine Straftat dar und ist mit einer Geldstrafe von 200 Lei bis 400 Lei strafbar;
  13. Die Personen, die ohne Fahrschein oder ein für das benutzte Transportmittel geeignete Ticket reisen, haben das Recht, vor Ort dem Kontrolleur den Betrag einer Fahrkarte mit Zuschlag - ordnungswidrigkeitenrechtliche Fahrkarte - zu bezahlen, in dem vom Gemeinderat Sibiu genehmigten Wert. Somit werden jegliche Folgemaßnahmen beendet und es wird kein Bericht über den Verstoß erstellt.
  14. Die Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe von 1.000 Lei bis 2.500 Lei für Verkehrsunternehmer und zugelassene Beförderer für folgende Handlungen geahndet: Nichteinhaltung der in der Verordnung und in den Spezifikationen für den öffentlichen Nahverkehrsdienst enthaltenen Bestimmungen über die Pflichten von Verkehrsunternehmern und zugelassenen Beförderer, die Nahverkehrstätigkeiten ausüben; sofern diese Verstöße nicht durch Gesetze und andere Rechtsvorschriften geregelt und sanktioniert werden;
  15. Es handelt sich um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe von 100 Lei bis 300 Lei bestraft wird, wenn die Fahrer die in der Transportverordnung festgelegten Verpflichtungen nicht einhalten, sofern diese Verstöße nicht durch Gesetze und andere Rechtsakte geregelt und sanktioniert werden.

Die in diesem Artikel vorgesehenen Zuwiderhandlungen und Sanktionen werden von den bevollmächtigten Vertretern des Bürgermeisters von Sibiu festgelegt.